Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Dauertestamentsvollstreckung Hamburg, Auslandsbezug Finkenwerder, Anwaltskanzlei nahe Glinde, Guetergemeinschaft Norderstedt, Testamentsvollstrecker Finkenwerder, Ausgleich Pflegeleistungen Finkenwerder, Erbfolgenbestimmung Hamburg, Anwaltskanzlei Erbrecht nahe Quickborn, Ehegattenerbrecht Hamburg, Testament Hamburg