Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Eigenhaendiges Testament Norderstedt, Vermaechtnis Geesthacht, Vermoegen Finkenwerder, Schlusserbenbenennung Hamburg, Dauertestamentsvollstreckung Hamburg, Erbe Schenefeld, Erbeinsetzung nahe Buchholz in der Nordheide, Schenkung Glinde, Guetertrennung Glinde, Erbvertrag Hamburg