Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

c.) Auslandsbezug

Ausländische Rechtsordnungen unterwerfen häufig dort belegenes Vermögen (z.B. Konten und Grundbesitz) dem eigenen Recht. Außerdem kann für ausländische Staatsangehörige das ausländisches Heimatrecht gelten, selbst wenn sich Vermögen nur in Deutschland befindet. Dies kann zum einen bedeuten, dass bestimmte Regelungen oder Formen des deutschen Rechts (insb. gemeinschaftliche Testamente wegen der Bindungswirkung!) als nicht wirksam anerkannt werden. Zum anderen sind mit der Abwicklung solcher Nachlässe regelmäßig erhebliche Kosten und Mühen verbunden, die durch eine gute Vermögensplanung weitgehend umgangen werden können.

 
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