Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


b.) Vermächtnis

Mit einem sogenannten "Vermächtnis" können einzelne Nachlassgegenstände (z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung, ein bestimmter Geldbetrag, ein bestimmtes Konto, die Münzsammlung usw.) oder bestimmte Rechte (z.B. ein Wohnrecht an einem Haus) einzelnen Personen zugewandt werden. Der Erbe muss dann diese Gegenstände, die möglichst klar und präzise bezeichnet sein sollten, den Vermächtnisnehmern herausgeben bzw. die entsprechenden Rechte dem Vermächtnisnehmer einräumen.

 
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